Die Vorsorgevollmacht

 

 

Haben Sie keine Vorsorge für den Fall getroffen, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, geht der gerichtlich kontrollierte Weg seinen Gang. Für Sie würde eine rechtliche Betreuung installiert.

Um diesen Weg zu umgehen, gibt es die Möglichkeit frühzeitig innerhalb einer Vollmacht, jemanden dem sie uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen, mit Ihren Angelegenheiten zu betrauen.

Bei der Erstellung einer solchen Vollmacht gibt es allerdings einige Stolperfallen, die - sind sie nicht bedacht - im schlimmsten Falle dazu führen können, dass dennoch ein Betreuer bestellt werden muss.

Unser Verein bietet Ihnen hier kostenlose Hilfe und Unterstützung an!

Neben den schon im Kalender genannten Veranstaltungen, bei denen Sie sich grundlegend zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung informieren können, bieten wir auch Einzelgespräche an.

Haben Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung?

Rufen Sie gerne an oder benutzen unser Kontaktformular!

02603-9317171

Gerne halten wir auf Wunsch auch weitere Vorträge außer Haus! Fragen Sie uns!

 

Die Vorsorgevollmacht kann bei der Betreuungsbehörde des Kreises beglaubigt werden!