Die Betreuungsverfügung

 Sie haben Niemanden, dem sie so vorbehaltlos vertrauen, so dass eine Vorsorgevollmacht nicht infrage käme?

Sie möchten aber auch nicht dass später evtl. jemand zu Ihrem Betreuer bestellt wird den Sie nicht mögen oder gar nicht kennen?
 
Dann käme für Sie eine Betreuungsverfügung in Frage!
 
Hier bestimmen Sie, wer später im Fall der Fälle zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. An diesen Wunsch ist das Gericht gebunden -solange nicht triftige Gründe gegen die Person sprechen. 

Innerhalb einer Betreuungsverfügung können und sollten Sie auch alle Ihre persönlichen Wünsche niederschreiben. Beispielsweise in welches Heim Sie später auf gar keinen Fall möchten, oder was mit Ihrem Haus oder Ihren Tieren passieren soll.
 
Bedenken Sie: Hier geht es nicht um ein Testament! Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung schreiben Sie auf, wie Sie sich Ihr Leben vorstellen, sollten Sie einmal nicht mehr selber in der Lage sein alles zu organisieren.

Auch wenn Sie niemanden haben den sie innerhalb einer solchen Verfügung benennen können macht sie Sinn:
Sollte einmal ein fremder Betreuer für Sie bestellt werden, kann er anhand Ihrer niedergeschriebenen Wünsche und Vorstellungen Ihr Leben gestalten.
 
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Die Betreuungsverfügung sollte bei Angelegenheiten mit Immobilien bei der Betreuungsbehörde des Kreises beglaubigt werden!